Paulskirchen-Verfassung die von der ersten gesamtdeutschen Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung vom 28.3. 1849. Nach der Märzrevolution von 1848 trat in der Frankfurter Paulskirche eine verfassungsgebende Nationalversammlung zusammen, die aus freien Wahlen hervorgegangen war. Dabei wurde ein „Gesetz über die Grundrechte des deutschen Volkes” und eine deutsche Reichsverfassung verabschiedet. Sie sah einen Bundesstaat mit dem preußischen König als Erbkaiser und eine gewählte Volksvertretung vor. Die Reichsverfassung wurde nur von einigen kleineren Staaten angenommen, u. a. aber nicht von Preußen und Osterreich. Der preußische König Friedrich Wilhelm IV lehnte die ihm angetragene Kaiserwürde ab. Die Reichsverfassung vom 28. 3. 1849 ist daher nie in Kraft getreten.
Weitere Begriffe : Verdingungsordnungen | gesetzlicher Richter | Berechungsirrtum |
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