Pauschalpreisist ein Preis, der ohne Rücksicht auf den konkreten Leistungsumfang auf eine Leistung insgesamt (z. B. „schlüsselfertig“) bezogen ist. Der P. ist im Preissystem der VOB/B (Verdingungsordnungen) der ausnahmsweise zu vereinbarende Preis, § 2 VOB/B. Pauschalhonorar kann es nach der HOAI auch für Architekten und Ingenieure sowie nach dem RVG für Rechtsanwälte (Pauschgebühren) geben. Zur Pauschalreise s. Reisevertrag (1).
Weitere Begriffe : Bagatelldelikt | Kriegsversehrte | Anwaltszwang |
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