PensenschlüsselDie Vergleichbarkeit verschiedener Richtergeschäftsaufgaben in der ordentl. Gerichtsbarkeit wird durch den sog. P. erleichtert. Der P. ist eine justizverwaltungsinterne Richtgröße, die besagt, wieviele Verfahren einer bestimmten Richtergeschäftsaufgabe ein Richterpensum bilden. Der P. gewährleistet damit eine gleichmäßige Personalausstattung der Gerichte und eine ausgewogene Geschäftsverteilung durch die Präsidien.
Weitere Begriffe : Vergabeverordnung | Fahrverbote | Eingliederungsbegleitende Dienste |
MMnews
|