Pension
Ruhegehalt.
Ruhestandsleistung des Arbeitgebers oder Dienstherrn, die eine langjährige Tätigkeit voraussetzt; im Beamtenrecht Ruhegehalt, sonst häufig Leistung aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherung (Pensionsversicherung).
wird im allgemeinen Sprachgebrauch das Ruhegehalt der Beamten und Richter bezeichnet (s. a. Beamtenversorgung 2, 6).
Vorheriger Fachbegriff: Pensenschlüssel | Nächster Fachbegriff: Pensionierung