Pension

Ruhegehalt.

Ruhestandsleistung des Arbeitgebers oder Dienstherrn, die eine langjährige Tätigkeit voraussetzt; im Beamtenrecht Ruhegehalt, sonst häufig Leistung aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Versicherung (Pensionsversicherung).

wird im allgemeinen Sprachgebrauch das Ruhegehalt der Beamten und Richter bezeichnet (s. a. Beamtenversorgung 2, 6).




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