PersonalvollstreckungAusübung von Zwang auf die Person des Schuldners zur Erzwingung der geschuldeten Handlung oder Leistung. Sie ist heute nur noch ausnahmsweise vorgesehen (z. B. zur Vollstreckung einer Unterlassungspflicht des Schuldners, Strafhaft [Haft], Zwangshaft). Regelmässig wird nur in das Vermögen des Schuldners vollstreckt. Siehe auch: Vollstreckung, Realvollstreckung.
Weitere Begriffe : Ikeaklausel | Gründungskosten verdeckte | Ernüchterungsmittel |
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