Zwangshaft

Im Zivilprozess: Vollstreckungsmassnahme zur Erwirkung einer nicht vertretbaren (durch andere Personen vornehmbare) Handlung, zur Ableistung des Offenbarungseides, bei Zuwiderhandlung gegen einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung; in der Praxis höchst selten, weil der Gläubiger die Haftkosten vorschiessen muss.

, Strafvollzug: Erzwingungshaft.

(Ersatzzwangshaft) Zwangsmittel, Ordnungsmittel.




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