Zwangshaft Im Zivilprozess: Vollstreckungsmassnahme zur Erwirkung einer nicht vertretbaren (durch andere Personen vornehmbare) Handlung, zur Ableistung des Offenbarungseides, bei Zuwiderhandlung gegen einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung; in der Praxis höchst selten, weil der Gläubiger die Haftkosten vorschiessen muss.
Weitere Begriffe : Wiedererkennungsmaßnahmen | Zweckvermögen | Tiefenbegrenzung |
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