Pfarrer (Pfarrei). 1. In der kath. Kirche der Leiter der ihm übertragenen Pfarrei; eine Pfarrei kann auch mehreren Priestern gemeinsam (in solidum) oder einem Ordensinstitut übertragen werden. Errichtung, Aufhebung und Änderung der Pfarreien obliegen dem zuständigen Diözesanbischof. Zum Pf. kann nur ernannt werden, wer die Weihe zum Priester erhalten hat. Zur Unterstützung des Pf. kann der Diözesanbischof einen Pfarrvikar (im deutschen Sprachraum auch: Kaplan) ernennen. Bei Verhinderung des Pf. nimmt der Pfarrvikar bis zur Bestellung eines Pfarradministrators die Vertretung des Pf. wahr.
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