Pflegekosten Mit Wirkung zum 1. 1. 2006 können Pflegebedürftige, die sich zu Hause ambulant von einem zugelassenen Pflegedienst betreuen lassen, 20 v. H. der Aufwendungen, max. 1200 EUR pro Jahr von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen (§ 35 a EStG Abs. 2 Satz 1 EStG). Voraussetzungen für die Anrechnung sind, dass:
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