Piraterie der in räuberischer Absicht vorgenommene Angriff auf ein Schiff oder dessen Ladung. Sie kann ausgeübt werden von Bord eines fremden Schiffes (des Piratenschiffes) oder auch durch die eigene Besatzung sowie die eigenen Passagiere. Früher war die Sicherheit auf See durch die P. ausserordentlich beeinträchtigt. Seit dem 19. Jh. ist sie auf Grund völkerrechtlichen Gewohnheitsrechts verboten (Freiheit der Meere). a. Kaperei, LuftP.
Weitere Begriffe : Steuervergütung | Einzelkaufmann | Zusatzurlaub |
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