Politische Straftaten

sind Straftaten, die sich gegen den Bestand u die verfassungsmässige Ordnung der Bundesrepublik richten Hochverrat(§§ 81-83 StGB), - Landesverrat u. Gefährdung der äusseren Sicherheit (§§ 94-100a StGB) SS taten gegen Verfassungsorgane (§§ 105 u. 106 StGB). Für die wichtigsten p.S. sind nach § 120 GVG die Oberlandesgerichte erstinstanzlich zuständig, in deren Bezirk die Landesregierungen ihren Sitz haben.

Auslieferung, Hochverrat, Landesverrat, Rechtsstaatsgefährdung, Staatsschutzdelikte.




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