Verfassungsorgan

eines der von der Verfassung bestimmten obersten Staatsorgane. Dies sind nach dem GG: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht.

zu den obersten V.n der BRD zählen nach dem GG: Bundestag, Bundesrat, Bundesversammlung, Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesregierung und Bundesvolk.

ist das in der Verfassung zum Handeln für den Staat bestimmte Organ. In der Verfassung des Bundes sind V. vor allem der Bundestag, der Bundesrat, der Bundespräsident, die Bundesregierung, die Bundesgerichte und der Bundesrechnungshof. Daneben üben die Parteien bei der Beteiligung an den Parlamentswahlen Funktionen eines Verfassungsorgans aus (str.). Lit.: Bieber, R., Das Verfahrensrecht von Verfassungsorganen, 1992




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