Post-EntgeltregulierungsverordnungDie PEntgV v. 22. 11. 1999 (BGBl. I 2386) regelt die Ausgestaltung der in §§ 19 ff. Postgesetz enthaltenen Verfahren der Entgeltregulierung von Postdienstleistungen marktbeherrschender Anbieter, insbesondere die Verfahren der Entgeltgenehmigung. Im Einzelnen werden Maßstäbe zur Ermittlung genehmigungsfähiger Entgelte konkretisiert (§ 3), wie auch Genehmigungsvoraussetzungen für Entgelte (§ 5) und deren nachträgliche Überprüfung (§ 6).
Weitere Begriffe : Betriebsgeheimnisse | Arbeitnehmer-Pauschbetrag | Gesamtstatut |
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