Post-Rentendienst Auszahlung der laufenden Rente, von Nachzahlungen und weiterer Geldleistungen durch die Deutsche Post AG für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, vgl. § 119 SGB VI. Historisch erklärt sich diese Zusammenarbeit noch aus den Verhältnissen vor der allgemeinen Einführung bargeldloser Zahlungswege. Über Jahrzehnte war allein die Post in der Lage, mit ihrem flächendeckenden System örtlicher Poststellen im gesamten deutschen Staatsgebiet auch tatsächlich die Rentenauszahlungen vorzunehmen.
Weitere Begriffe : Frachtgut | Geschäftsbesorgung, entgeltliche | Grabschändung |
MMnews
|