Post-Rentendienst

Auszahlung der laufenden Rente, von Nachzahlungen und weiterer Geldleistungen durch die Deutsche Post AG für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, vgl. § 119 SGB VI. Historisch erklärt sich diese Zusammenarbeit noch aus den Verhältnissen vor der allgemeinen Einführung bargeldloser Zahlungswege. Über Jahrzehnte war allein die Post in der Lage, mit ihrem flächendeckenden System örtlicher Poststellen im gesamten deutschen Staatsgebiet auch tatsächlich die Rentenauszahlungen vorzunehmen.
Mittlerweile ist die Post AG mit vielen zentralen Aufgaben weiterhin sinnvoll in das System der Rentenzahlung eingebunden, u. a. durch Auswertung von Sterbefallmitteilungen der Meldebehörde, der Einholung von Lebensbescheinigungen und weiterer allgemeiner statistischer Erhebungen, § 119 Abs. 3 SGB VI. So werden beispielsweise die jährlichen Rentenanpassungen zum 1.7. eines jeden Kalenderjahres durch die Deutsche Post AG im Namen der Rentenversicherungsträger ausgeführt, § 119 Abs. 2 SGB VI. Die Einzelheiten sind in einer nach § 120 SGB VI erlassenen Rechtsverordnung geregelt, die Überweisungen selbst erfolgen gern. § 47 SGB I.




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