Preis freibleibend

Preisklausel, durch die sich der Verkäufer vorbehält, den Kaufpreis nach billigem Ermessen bis zur Lieferung zu erhöhen.

Klausel beim Kauf, wonach der Verkäufer bis zur Lieferung den Kaufpreis angemessen erhöhen kann (eingeschränkt im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen, § 309 Nr. 1 BGB). Über die Bindung bereits an das Vertragsangebot Vertrag (1).




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