Preisstopp ist die Festlegung von Höchstpreisen für bestimmte Waren oder Leistungen durch die für Preisüberwachung zuständigen Behörden. § 2 PreisG sieht diese Möglichkeit der Preisintervention, an die strenge Anforderungen zu stellen sind (BVerfGE 8, 274), vor. S. a. Preisrecht.
Weitere Begriffe : Scheinbedingung | Betriebliche Übung | Nachtpflege |
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