Privatentnahmen Nach der Legaldefinition des § 4 Abs. 1 S.2 EStG sind Privatentnahmen alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Beim Betriebsvermögensvergleich werden die Entnahmen gewinnerhöhend hinzugerechnet, um den zutreffenden steuerlichen Gewinn zu ermitteln.
Weitere Begriffe : Stadtschaft | Steuerhinterziehung, bandenmäßige | Asservat |
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