Räumungsverkauf ist ein Verkauf zum Zwecke der Räumung eines bestimmten Warenvorrats. Jeder R. muss vorher der zuständigen Verwaltungsbehörde angezeigt werden. Beim R. des Warenbestandes einer unselbständigen Verkaufsstelle wegen deren Aufgabe darf 1 Jahr lang im gleichen Ort keine neue Filiale eröffnet werden. §§ 7aff.UWG. Unlauterer Wettbewerb.
Weitere Begriffe : Halbteilungsgrundsatz | Freigabeklausel | Unzulässigkeit |
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