Rathausparteiist im Kommunalrecht die Gruppe von Menschen, die sich in ihrer politischen Tätigkeit auf örtliche Ziele der kommunalen Ebene beschränkt. Sie ist keine Partei im Sinn des Verfassungsrechts. In den Gemeinden sind aber meist auch die Parteien (im Sinn des Verfassungsrechts) tätig.
Weitere Begriffe : Landeskinder | rechtsprechende Gewalt | Streitwert |
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