Recht und Sitte

Unter Sitte versteht man eingelebte Verhaltensformen (Konvention, Tradition). Wie das Recht, regelt auch die Sitte soziales Verhalten. Sie tut das allerdings nicht wie das Recht in organisierter, sondern in formal schwer fassbarer, deshalb jedoch durchaus nicht immer ungeplanter Weise (man denke an die Strategien der Mode- u. Konsumgüterindustrie). In Formeln u.
Statussymbolen, in lokalen Bräuchen u. Gepflogenheiten, in Handelsusancen u. Berufsallüren bestimmt die Sitte das soziale Verhalten ähnlich wie das Recht. Von diesem unterscheidet es sich vor allem dadurch, dass das Recht auf der Voraussetzung des Staates beruht. Wenn die Regeln der Sitte auch nicht zwangsweise durchzusetzen sind, so stehen ihnen doch Sanktionsmöglichkeiten zu Gebote, die manchmal stärker sein können als der Rechtszwang. Sitte u. Recht gehen häufig ineinander über. Das Recht nimmt z.B. bei der Auslegung von Verträgen auf die Verkehrssitte Bezug, Handelsbräuche spielen im Handelsrecht eine Rolle, der Verstoss gegen die guten Sitten führt zur Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes.




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