Rechtsfolgen

, Strafrecht: Im 3. Abschnitt des Strafgesetzbuches (§§ 38-76 a StGB) geregeltes Sanktionssystem. Es gilt das Prinzip der Zweispurigkeit, d. h., das Gesetz unterscheidet:
— Strafen als staatliche Reaktion auf die schuldhaft begangene Tat,
Maßregeln der Besserung und Sicherung zur Verhinderung erneuten Unrechts.
Rechtsfolgen mit Doppelcharakter, die sog. Nebenfolgen.




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