Rechtsnachfolger
Bei einer Eigentumswohnung :
Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere ("Rechtsnachfolger"). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung (zum Beispiel Verkauf einer Wohnung) beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Es gibt zwei unterschiedliche Ausprägungen der Rechtsnachfolge:
* die Einzelrechtsnachfolge: die Rechtsnachfolge hinsichtlich eines bestimmten einzelnen Gegenstandes oder Rechtes
* die Gesamtrechtsnachfolge: der Rechtsnachfolger tritt in alle Rechte und Pflichten seines Vorgängers ein, zum Beispiel Erbschaft
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
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