Rechtssymbolist die Handlung oder der Gegenstand, die ein Rechtsgeschäft oder ein Rechtsverhältnis versinnbildlichen. Rechtssymbole könnten im älteren Recht eine größere Rolle gespielt haben als in der Gegenwart (z.B. Marktkreuz als Zeichen des Marktrechts). Auch heute sind aber beispielsweise die Straßenverkehrszeichen rechtstatsächlich sehr bedeutsam. Lit.: Grimm, J., Deutsche Rechtsaltertümer, Bd. 1 ff. 4. A. 1899, Neudruck 1965; Köbler, G., Bilder aus der deutschen Rechtsgeschichte, 1988; Carlen, L., Orte, Gegenstände, Symbole kirchlichen Rechtslebens, 1999
Weitere Begriffe : Loi uniforme | Ermessensfehlgebrauch | Große Senate |
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