Rechtsverhältnis, öffentlich-rechtlichesDie sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund öffentlich-rechtlicher Rechtsnormen ergebende rechtliche Beziehung zwischen zwei Personen oder einer Person und einer Sache. Aus dem Rechtsverhältnis ergeben sich unmittelbar subjektive öffentliche Rechte oder Pflichten.
Weitere Begriffe : Freiheitseid | Brennstoffzelle | Deich |
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