rechtswidriger Waffengebrauch

Im Wehrstrafgesetz (WStG) ist der rechtswidrige Waffengebrauch ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine allgemeine militärische Pflichtverletzung erfasst (§ 46 WStG).




Vorheriger Fachbegriff: rechtswidrige Tat | Nächster Fachbegriff: Rechtswidrigkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen