rechtswidriger WaffengebrauchIm Wehrstrafgesetz (WStG) ist der rechtswidrige Waffengebrauch ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine allgemeine militärische Pflichtverletzung erfasst (§ 46 WStG).
Weitere Begriffe : Produkthaftungsgesetz | Zwang zum Vertragsschluss | Schutzbürger |
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