Regelbeispiel

ist der in einer Rechtsnorm als kennzeichnendes Beispiel für ein durchschnittliches besonderes Verhalten angeführte Tatbestand. Die Merkmale des Regelbeispiels sind keine Tatbestandsmerkmale, sondern Teile einer Strafzumessungsregel (str.). Regelbeispiele finden sich etwa in § 243 StGB für besonders schwere Fälle des Diebstahls. Lit.: Reineke, P., Regelbeispiele im Strafprozess, 1991; Horn, E., Die besonders schweren Fälle und Regelbeispiele, 2001; Eisele, J., Die Regelbeispielsmethode im Strafrecht, 2004




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