Regelentgelt
Im Sozialrecht :
Krankengeld, Übergangsgeld
als Grundlage zur Bemessung des Krankengeldes in der Krankenversicherung ist das wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangene regelmäßige Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen, bezogen auf den Kalendertag. Ist diese Berechnung nicht möglich oder ist das Entgelt nach Monaten bemessen, so gilt der 30. Teil des im letzten Monat vor der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten und um einmalige Zuwendungen verminderten Entgelts als R. Das Entgelt bzw. Einkommen ist dabei bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen (§ 47 SGB V).
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