Reichsoberhandelsgericht

Während der Zeit des Norddeutschen Bundes wurde 1869 als "Bundesoberhandelsgericht" der oberste Gerichtshof für Handelssachen in Leipzig gegründet. Er wurde dann bei Gründung des Deutschen Reiches 1871 zum R., welches bis zur Gründung des Reichsgerichts das einzige oberste Gericht blieb und von diesem abgelöst wurde (am 1. 10. 1879).

ist das von 1871 bis 1879 bestehende oberste Reichsgericht in Handelssachen, das im Reichsgericht aufgeht. Bundesoberhandelsgericht Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005; Sämtliche Entscheidungen des Reichsoberhandelsgerichts, hg.v. Fuchsberger, O., 3. A. 1900

Das ROHG war von 1871-1879 höchste Instanz in Rechtsstreitigkeiten des Handelsrechts; insoweit war es Vorläufer des Reichsgerichts.




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