Reichsoberhandelsgericht Während der Zeit des Norddeutschen Bundes wurde 1869 als "Bundesoberhandelsgericht" der oberste Gerichtshof für Handelssachen in Leipzig gegründet. Er wurde dann bei Gründung des Deutschen Reiches 1871 zum R., welches bis zur Gründung des Reichsgerichts das einzige oberste Gericht blieb und von diesem abgelöst wurde (am 1. 10. 1879).
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