ReichspostDie Deutsche R. entstand 1871. Sie war seit 1924 als Sondervermögen vom Reichsetat getrennt und ist nach § 1 des G über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost vom 21. 5. 1953 (BGBl. I 225) mit Wirkung vom 24. 5. 1949 als Deutsche Bundespost Sondervermögen des Bundes geworden. Mit dem Beitritt sind gemäß Art. 27 II EinigV auch die im Gebiet der ehem. DDR belegenen Vermögenswerte der R. auf den Bund übergegangen. Zur Rechtslage nach der Privatisierung vgl. Postreform.
Weitere Begriffe : Folgenersatzanspruch | Henker | Pfandleiher |
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