Reimport von Kraftfahrzeugen

Werden im Inland hergestellte Kfz im Ausland billiger angeboten als im Inland, besteht die Neigung, sie im Ausland zu erwerben und ins Inland zu bringen (R.). Zur Besteuerung des R. bei Erwerb in einem Staat der EU (§ 1 b UStG; sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung) Binnenmarkt, Umsatzsteuer (2 f).




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