res sacrae (lat. "die geheiligten Sachen"), kirchlichen Zwecken gewidmete Sachen; z. B. alle zum Gottesdienst bestimmten Sachen (Kirchen, Kirchengeräte, Kirchenglocken) und Friedhöfe. Die res sacrae sind res extra commercium. Besitz im bürgerlichrechtlichen Sinn ist an diesen Sachen jedoch möglich, ebenso das Eigentum der Kirche an ihnen.
Weitere Begriffe : Sozialethik | Postsperre | Fernmeldegeheimnis |
MMnews
|