Heilige Sachen

(res sacrae) katholisches Kirchenrecht: Sachen, die durch Konsekration oder Benediktion zum Kultus bestimmt sind. Sie dürfen nicht mehr zu profanen Zwecken verwendet werden (z.B. eine Kirche für nichtgeistliche Konzerte). Profanierung ist strafbares Delikt. Die h.n S. dürfen folglich auch nicht veräussert werden; dahingehende Rechtsgeschäfte sind nach Kirchenrecht nichtig.




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