Ressort
der Geschäftsbereich eines Ministers.
(Geschäftsbereich) ist der Bereich bzw. der Amtsbereich einer Behörde, insbesondere eines Ministers. Nach Art. 65 GG leitet jeder Minister sein R. innerhalb der vom Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung (Ressortprinzip). Die klassischen Ressorts sind Auswärtiges, Inneres, Justiz, Finanzen und Krieg. Lit.: Brauswetter, //., Kanzlerprinzip, Ressortprinzip und Kabinettsprinzip, 1976
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