Restaurator

Die Berufsbezeichnung R. kann als berufliche Fortbildung nach einer Meisterprüfung im Handwerk oder - und das ist heute die Regel - durch ein Hochschulstudium erworben werden. Der R. im Handwerk ist eine berufliche Fortbildung nach der Handwerksordnung (Eintragung in die Handwerksrolle), die nach einer bestandenen Meisterprüfung angeschlossen werden kann. Haupttätigkeitsfelder des R. ist die Erhaltung baulicher Originalsubstanz, z. B. Möbel-, Maler- und Lackierarbeiten, Stuckarbeiten, Maurerarbeiten. Die Tätigkeit des Diplom-/Bachelor- und Master-R. ist weniger durch handwerkliche Tätigkeiten geprägt, sondern durch Untersuchung der Objekte und Entwicklung von Restaurierungskonzepten. Ziel ist die Sicherung und Bewahrung von Kulturgütern.




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