Restkaufgeldhypothek

Stundet der Verkäufer eines Grundstücks dem Käufer einen Teil des Kaufpreises, wird oft für ihn als Sicherheit an dem Grundstück eine Hypothek, die sog. R. bestellt.

ist eine Hypothek, die bei einem Grundstückskauf zur Sicherung des Restes der Kaufpreisforderung von dem Erwerber zugunsten des Veräußerers bestellt wird. Die beim Kauf grundsätzlich bestehende Pflicht, dingliche Belastungen des Kaufgegenstandes zu beseitigen (§ 435 BGB, Rechtsmängelhaftung, Gewährleistung, 1 a), gilt für die R. ihrem Zweck entsprechend nicht.




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