Restkaufpreishypothek

ist die zur Sicherung des Anspruchs des Verkäufers eines Grundstücks auf den Rest eines nicht vollständig bezahlten Kaufpreises bestellte Hypothek. Sie ist beim Kauf ein Rechtsmangel des Grundstücks, dessen Beseitigung aber vereinbarungsgemäß ausgeschlossen worden ist. Der Verkäufer braucht sie daher entsprechend § 435 BGB nicht zu beseitigen, sondern erfüllt trotz dieses Rechtsmangels vereinbarungsgemäß vollständig.




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