Revalierungsanspruchist der Anspruch, den der Bezogene gegen den Aussteller auf Grund der Annahme des Wechsels hat. Er ist ein einfacher bürgerlich-rechtlicher Anspruch und keine Wechselverbindlichkeit. Der R. gehört zu den der Wechselbegebung zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen. S. a. Bürgschaft.
Weitere Begriffe : Aktivposten | Musterung Wehrpflichtiger | Gesellschaftsfirma |
MMnews
|