Reziprokes Testament das gegenseitige gemeinschaftliche Testament, in welchem sich die Ehegatten einander zu Erben einsetzen oder gegenseitig bedenken. Im Zweifel handelt es sich in solchem Fall zugleich um wechselbezügliche Verfügungen, § 2270 BGB. Berliner Testament, Wiederverheiratungsklausel.
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