Rom II Verordnung

(EG)-Verordnung Nr. 864/2007 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 31. Juli 2007, L 199/ 40) Die Verordnung gilt ab dem 11. Januar 2009. Artikel 29 findet bereits seit dem 11. Juli 2008 Anwendung. Die Rom-Il-Verordnung regelt die Zuständigkeit bei außervertraglichen Schuldverhältnisses. Sie vereinheitlicht die unterschiedlichen nationalen Kollisionsnormen für nicht vertragliche Schuldverhältnisse, z. B. bei Wettbewerbsverstößen, Produkthaftungsfällen, Umweltschäden oder Verkehrsunfällen und beschränkt die Gefahr des forum hopping.




Vorheriger Fachbegriff: Rom I, Rom II | Nächster Fachbegriff: Roma locuta, causa finita


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen