Rückgriffskondiktion
Siehe auch: Nichtleistungskondiktion
Fall der Nichtleistungskondiktion, bei der jemand durch die Erfüllung einer eigenen Verbindlichkeit durch einen Dritten etwas erlangt (§ 812 Abs. 1 S.1, 2. Fall BGB). Die praktische Bedeutung ist gering, da meist vorrangige Regelungen (Vertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Leistungskondiktion) eingreifen.
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