Ruhestörung vom Gesetz mit unzulässiger Lärm" bezeichnete Ordnungswidrigkeit, die begeht, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Weitere Begriffe : Amtseid | Sozialleistungsquote | Evangelisches Kirchenrecht |
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