Sachbetrug Betrug. Erlangung der Überlassung des Besitzes an einer Sache mit Täuschungsmitteln. Gegenbegriff ist der sog. Trickdiebstahl, bei dem der Täter die Wegnahme mittels einer Täuschung einfädelt. Da zwischen dem Betrug als Selbst- und dem Diebstahl als Fremdschädigungsdelikt ein Exklusivitätsverhältnis angenommen wird, ist eine randscharfe Abgrenzung notwendig. Die h. M. löst die Abgrenzung nach der inneren Willensrichtung des Opfers und verlangt in Fällen des Sachbetruges ausnahmsweise sog. Verfügungsbewusstsein, das inhaltlich identisch ist mit einem Einverständnis in den Gewahrsamsverlust. Konsequenzen:
Weitere Begriffe : Zwischenfeststellungsklage | ermessensfehlerfreie Entscheidung, Anspruch auf | Malefiz |
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