Sachurteil

ist im Gegensatz zum Prozeßurteil ein Urteil, mit dem das Gericht sowohl über die Zuläs-sigkeit als auch über die Begründetheit der Klage, also die Sache selbst entscheidet.

Urteil.

ist das in der Sache selbst entscheidende, die Zulässigkeit voraussetzende Urteil. Es steht im Gegensatz zum Prozessurteil, das nur über die Zulässigkeit der Klage befindet. Es gibt der Klage statt oder weist sie ab.

Urteil, das (anders als ein Prozessurteil) über die Sache selbst entscheidet, also eine Entscheidung über die Frage enthält, ob der Klageanspruch begründet oder unbegründet ist. In Rechtskraft erwächst die Entscheidung über den Streitgegenstand.

ist im Zivilprozess ein Urteil über die vom Kläger behauptete Rechtsfolge (Streitgegenstand). Ein S. liegt vor, wenn (auch auf Rechtsmittel hin) der Klage stattgegeben, sie als unbegründet abgewiesen oder eine solche Entscheidung aufrechterhalten wird. Ein S. darf nur ergehen, wenn die Sachurteilungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen) gegeben sind. Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für andere Verfahrensarten (Straf-, Verwaltungsgerichtsverfahren usw.). Der Gegensatz zum S. ist das Prozessurteil.




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