Sachnorm, selbstbegrenzteRechtsnorm, die ihren räumlich-persönlichen Anwendungsbereich selbst bestimmt (Kollisionsnorm, versteckte). Diesen Vorschriften ist es eigen, dass sie einen kollisionsrechtlichen und einen materiell-rechtlichen Bestandteil haben.
Weitere Begriffe : Strafgericht, Strafgerichtsbarkeit | Wertpapierrecht | multimodaler Transport |
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