Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

Dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen wurden mit dem GKV-Modernisierungsgesetz v. 14. 11. 2003 (BGBl. I S. 2190) die früher von der sog. Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen wahrgenommenen Aufgaben übertragen.

Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, Gutachten zur gesundheitlichen Versorgung und zur wirtschaftlichen Entwicklung zu erstellen. Im Rahmen dieser Gutachten soll der Sachverständigenrat unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und der vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehender Überversorgungen entwickeln und Möglichkeiten und Wege zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzeigen.

Das Gutachten des Sachverständigenrates war erstmals zum 15. 4. 2005 dem Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen; die weiteren Gutachten sollen im Abstand von zwei Jahren erstellt werden; sie werden den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes unverzüglich vorgelegt (§ 142 SGB V).




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