Sale-and-Lease-Back

, Kommunalabgabenrecht: Veräußerung von Sachen des kommunalen Anlagevermögens an einen privaten Investor und deren sofortige Rückpacht (Leasing). Der Verkaufserlös dient der Entlastung des kommunalen Haushalts, d.h. der Umwandlung von Anlagegütern in Liquidität. Der private Erwerber erhält über Jahrzehnte den Pachtzins, in den dessen Kapitalkosten und ein Gewinnzuschlag einkalkuliert sind. Gleichzeitig senkt er durch Abschreibungen (Wirtschaftsgüter, Bewertung von) und kalkulatorische Zinsen seine Steuerlast. Den Pachtzins stellt die Kommune — soweit möglich — in ihre Abgabenkalkulation ein (Abgaben, kommunale), sodass zum Zweck der einmaligen Haushaltsentlastung die künftigen Abgabenzahler auf lange Zeit belastet werden. Die Zulässigkeit dieser Veräußerungsgeschäfte mit gemeindlichen Vermögensgegenständen, die auf absehbare Zeit für die kommunale Aufgabenerfüllung benötigt werden (vgl. § 90 Abs. 3 GO NRW), ist umstritten. Cross-Border-Leasing




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