Schadengeneigte Arbeiteine vom Arbeitnehmer zu leistende Arbeit, die infolge ihrer Eigenart auch bei Anwendung der allgemein erforderlichen Sorgfalt leicht zu Unfällen mit im Vergleich zum Arbeitseinkommen hohen Schadensrisiken führen kann (z.B. Tätigkeit des Kraftfahrers, Führen von Strassen- und Schienenbahnen). Der Arbeitnehmer haftet bei sch.r A. nicht für jede Unachtsamkeit, sondern in vollem Umfang nur für Vorsatz und grobe Fahrläskeit; bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs überhaupt nicht oder unter Aufteilung des Schadens zwischen ihm und dem Arbeitgeber, wobei der Arbeitgeber insoweit auch von Ansprüchen Dritter freistellen muss.
Weitere Begriffe : Kindertagesstätte | Organschaft | Differenz |
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