Schadensliquidation im Drittinteresse Grundsätzlich hat nur der unmittelbar Verletzte (Geschädigte) einen Schadenersatzanspruch gegen den Schadensverursacher. Der unmittelbar Verletzte kann aber gegen den Schädiger auch den Schaden eines Dritten geltend machen, zu dem er in einem Rechtsverhältnis steht, kraft dessen er dem Dritten ersatzpflichtig ist (z. B. kann Verkäufer gegen den Spediteur auch den Schaden des Käufers geltend machen, wenn die dem Spediteur übergebene Ware durch dessen Verschulden vernichtet od. beschädigt wird).
Weitere Begriffe : Garantiefrist | Usance | Generalklausel |
MMnews
|