Schankerlaubnissteuer örtliche Verbrauchsteuer, die den Betreibern von Gastwirtschaften und solchen Kleinhandelsbetrieben, die Branntwein verkaufen, auferlegt wird. Neben fiskalpolitischen Gründen werden zugunsten der Schankerlaubnissteuer gewerbepolizeiliche und sozialpolitische Gründe geltend gemacht. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist im Regelfall der Umsatz des Eröffnungsjahres oder des darauf folgenden Kalenderjahres, von dem ein bestimmter
Weitere Begriffe : Verkehrswert | condictio causa finita | In iure cessio |
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