Scheckerklärung

Die Vorschriften über Form, Wirkung usw. der S. im zwischenstaatlichen Verkehr entsprechen den Vorschriften des WechselG.es, Wechselerklärung.




Vorheriger Fachbegriff: Scheckbestätigung | Nächster Fachbegriff: Scheckfähigkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen