ScheckerklärungDie Vorschriften über Form, Wirkung usw. der S. im zwischenstaatlichen Verkehr entsprechen den Vorschriften des WechselG.es, Wechselerklärung.
Weitere Begriffe : Verschlimmerung | Erbschaftsverwaltungsschulden | unvollkommene Verbindlichkeit |
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